Obschon der Bundesrat die besondere Lage aufgehoben hat, empfiehlt die Ärztegesellschaft FMH weiterhin eine Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen zum Schutz besonders vulnerabler Patienten und medizinischem Personal. Dementsprechend gilt in unseren Praxen bis auf weiteres ausnahmslos die Maskenpflicht. Wir bitten Sie daher beim Betreten der Praxis
Bleiben Sie in folgenden Fällen zu Hause, wenn Sie
Wir bitten Sie uns in diesen Fällen frühzeitig vor Ihrem Arzttermin zu informieren.